Rücknahme der Forderung

In den letzten Tagen tauchte gleich zweimal das Problem der Forderungsrücknahme zwischen Auslage der Tabelle und Prüftermin auf. Wie soll die Rücknahme wo hingeschrieben werden. Die Forderungen sind noch nicht geprüft, die Tabelle nach § 175 InsO muss aber auch die Rücknahme der Forderung enthalten.

Wir stimmen alle überein, dass es kein Problem ist, eine Forderung vor Auslage der Tabelle zurückzunehmen.
Nach dem Prüftermin ist es auch mit einem entsprechenden Prüfungsvermerk einfach, die Forderung zurückzunehmen.

ABER….. wenn die Tabelle ausgelegt ist, die Tabelle nach § 175 InsO (ungeprüfte Forderungen!) um diese Rücknahme berichtigt werden muss…..Wie machen wir das?

Wir rufen uns die entsprechende Forderung (ungeprüft) auf und schreiben in das Feld Bemerkungen/Berichtigungen unseren Rücknahmevermerk hinein: Rücknahme der Forderung gem. Schreiben vom ….. Speichern …… Dann rufen wir uns die Tabelle nach § 175 InsO (mit Berichtigungen/Bemerkungen) auf und wählen aus: Berichtigungen/Bemerkungen ja/nein – wir nehmen das ja (wir wollen die Bemerkung schließlich sehen) und überlegen dann individuell je nach Gericht/Rechspfleger, ob die Rücknahme abgezogen werden soll und ob der Forderungsstatus erscheinen soll. Nach dem Aktualisieren erstellen wir unser PDF haben dann unsere gewünschte Tabelle nach § 175 InsO mit der Rücknahme in den Bemerkungen/Berichtigungen.

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Begriffe aus der EDV

Als Jahrgang 1958 habe ich während meiner Ausbildung zur „ReNo“ (1975-1978) auf einer mechanischen Schreibmaschine gelernt und wurde in Steno unterrichtet. Zwar gab es schon einen Kopierer, aber der schmorte bei umfangreichen Notariatsverträgen und musste immer wieder abgeschaltet werden. Später saß ich an einem der ersten Schreibautomaten mit riesig großen Diskettenlaufwerken – einem Drucker mit Endlospapier und alles passte gerade mal in einen Raum, in dem heute drei Sachbearbeiter sitzen würden. Was möchte ich Ihnen damit erzählen? Ich hatte von EDV nur soviel Ahnung, wie es nötig war, die PCs mit den jeweiligen Anwaltsprogrammen zu bedienen. Wir „älteren“ Kollegen haben in den seltensten Fällen an einer EDV-Schulung teilgenommen. Zwar wurden wir geschult in den Anwaltsprogrammen und pfiffige Kolleginnen und Kollegen haben uns den einen anderen Tipp gegeben und es wurde uns geholfen. Aber die Begriffe aus der EDV sind Fremdwörter geblieben und es ist einfach schwierig, diese Wörter zu verstehen und sie sich zu merken.

Deshalb möchte ich heute hier eine kleine Aufstellung zusammenfassen, die Ihnen vielleicht hilft – wo Sie noch mal nachschauen können, wenn Sie sich etwas nicht gemerkt haben und nicht schon wieder Kolleginnen und Kollegen fragen möchten.

Diese Liste können wir gern mit Ihnen zusammen erweitern. Wenn Sie Schwierigkeiten mit Begriffen haben, die hier nicht aufgeführt sind, mailen Sie sie mir (info@akso.de) oder (support@akso.de). Ich werde „Ihre“ Begriffe gerne nacherfassen.

Desktop = Bildschirm mit seinen auszuwählenden Programmen

Explorer = Dateiverwaltungsprogramm = Fenster der Anwendungen (nicht zu verwechseln mit dem Internet-Explorer!) = Start – rechte Maustaste (und anklicken)

Funktionstasten (F1 – F12) oberste Reihe = dort sind Funktionen hinterlegt (siehe auch INVEP-Startseite, weiter unten rechts) Fn?

Kontext (Zusammenhang)-Menü= rechte Maustaste (Aufzählung weiterer Auswahlmöglichkeiten)

Makro = Zeichenfolge (festgelegte Kürzel für wiederkehrende Wörter)

Shift-Taste = Hochstell-Taste (Großbuchstaben)

Taskleiste = unterste Zeile mit den Programmsymbolen, die geöffnet sind bzw. durch 1x klicken zu starten sind.

Was fällt Ihnen noch ein?

 

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Was die Verfahrensart mit der Vergütungsberechnung zutun hat

Wenn wir eine Akte anlegen, pflegen wir neben dem internen Aktenzeichen das gerichtliche Aktenzeichen ein. Daraus wählt INVEP sodann die Verfahrensart aus, IK – Verbraucherinsolvenz, IN – Regelinsolvenz. Nun sind wir alle bloß Mensch und Menschen machen Fehler. Wird nun versehentlich, warum auch immer, ein IN-Aktenzeichen eingegeben und die automatische Verfahrensart Regelinsolvenz ausgelöst, können wir natürlich das IN in ein IK verbessern. Aber oweh…. wenn wir nun vergessen, die Verfahrensart zu korrigieren…. denn nur der erste Eintrag löst die automatische Auswahl der Verfahrensart aus. Zunächst fällt es wahrscheinlich gar nicht auf. Höchstens, wenn in der Abrede des Schreibens statt Treuhänder der Insolvenzverwalter steht, korrigieren wir dies und wundern uns einen kleinen Moment. Aber egal – wir haben so viel zu tun…. wer weiß warum das jetzt schon wieder aufgetreten ist.

Dann wird die Schlussrechnung erstellt und die Vergütungsberechnung ist fehlerhaft. In diesem Moment kommt der Support ins Spiel, telefonisch oder per Mail. INVEP rechnet falsch! WIR wissen, dass das INVEP richtig rechnet und schauen nun das Verfahren genau an, in dem die Vergütungsberechnung „fehlerhaft“ ist:
Die Vergütungsberechnung wurde für die Regelinsolvenz berechnet – weil das ja noch so in der Verfahrensart steht (es wurde nur das Aktenzeichen von IN auf IK geändert). Meistens liegen ca. zwei Jahre zwischen der Aktenanlage und der Berechnung der Vergütung in der Schlussrechnung. Da ist die Aktenanlage schon lage kein Thema mehr – die Stammdaten sind ja so weit ausgefüllt und werden nur noch ergänzt.

Es ist uns völlig klar, dass im Alltag der Sachbearbeiter viel Hektik, Stress und Arbeitsdruck herrscht. Deshalb schauen Sie sich nicht, uns immer wieder zu kontaktieren, bevor Sie lange auf „Fehlersuche“ gehen. Es ist Ihre Zeit und es sind Ihre Nerven, die auf der Strecke bleiben.

Wir wünschen Ihnen, dass Ihnen die Arbeit Spaß macht, denn es ist einfach ein schöner Beruf, den Sie ausüben!

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Es ist nicht immer ein Programmfehler, wenn etwas nicht klappt

Manchmal stellen wir fest, dass sich Kunden bei uns melden und von Einschränkungen berichten, die wir hier nicht an allen Arbeitsplätzen gleich nachstellen können. So zum Beispiel die Meldung einer Nutzerin, dass der Cursor bei der Mehrfachanlage von Gläubigern nach der Erfassung des zweiten Gläubigers nicht automatisch ins Namensfeld springt. Ich habe es dann an meinem PC getestet. Der „Fehler“ trat bei mir auch auf, meine Kollegin hat einen nagelneuen Rechner und kam mit einem Klick auf die Tab-Taste auf die gewünschte Position.

Da auch wir unterschiedliche Eingabemöglichkeiten hatten, haben wir festgestellt, dass die Ansteuerung von Feldelementen – man spricht hier auch von der Focus-Steuerung – sehr stark vom Arbeitsplatz-PC abhängig ist.

Eine Software kann nur „den Wunsch“ äußern, dass der Focus in ein bestimmtes Eingabefeld oder auf einen bestimmten Button gesetzt wird. Ob Windows diesem Wunsch nachkommt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab:

1) Welche Windows-Version wird eingesetzt (Windows XP, Vista, 7, 8)?
2) Welche Grafikkarte ist im Rechner installiert?
3) Welcher Grafikkartentreiber ist installiert?
4) Welche andere Software läuft noch auf dem PC?
5) Wie schnell, bzw. wie ausgelastet ist der PC?

Die gesamte Verarbeitung von Ein- und Ausgaben obliegt zu 100% dem PC selbst. Das bedeutet schlussendlich sogar, dass der PC die Reihenfolge der Abarbeitung selbst bestimmt (wird erst das Fenster angezeigt und dann die Tasten verarbeitet oder werden erst die Tasten verarbeitet und dann das Fenster angezeigt). Tatsächlich funktioniert diese sogenannte asynchrone Verarbeitung auf PCs in der Regel recht gut, sie finden jedoch bei sämtlichen PC-Programmen immer wieder Konstellationen,
in denen Tastendrücke (oder Focus-Definitionen) nicht dem Fenster zugeordnet werden, von dem man dies erwartet. Es gilt hier für alle Programme das gleiche:

Die Programme senden einen „Wunsch“ an Windows und Windows macht das oder eben auch nicht. Wenn wir den Focus erzwingen (auch das wäre möglich), so würden sich daraus gegebenenfalls Folgeprobleme ergeben, denn es ist jederzeit denkar, dass ein anderes zeitgleich laufendes Programm ebenfalls den Focus setzen oder sogar erzwingen möchte.

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Tastenkombinationen und F-Tasten

Heute schreibe ich für die Raser der Tastatur und für die, die es werden möchten.

Oftmals ist der Griff zur Maus der längere Weg und wer hat sich nicht schon gewünscht, alles mit der Tastatur erledigen zu können. Nun gibt es tatsächlich einige Handgriffe, die über die Tastatur schneller zu greifen sind, als den Arm nach der Maus auszustrecken und diese zu bewegen.

Arbeiten wir in INVEP bei den Auswertungen, so haben wir in der Regel eine Grundeinstellung, aus der heraus wir uns  – dem Wunsch des Gerichts nachkommend – besondere Formulare aufrufen, den Personenkreis (z.B. bei den Tabellen-Gläubigern) anpassen, also diverse Einstellungen aufrufen können. Dann gehen wir mit der Maus auf aktualisieren und danach auf drucken.

Statt nun mit der Maus zu arbeiten, kombinieren wir Alt mit a = aktualisieren und schon haben wir unsere Einstellungen parat. Kombinieren wir nun Alt mit d = erstellen wir ein PDF, Alt mit h = ruft (sofern hinterlegt) eine Hilfe auf und Alt mit x = bedeutet exit (schließen). Ist in der Auswertung eine Excel-Tabelle integriert, öffnet sich diese bei der Kombination Alt mit e.

Allerdings funktionieren nicht alle Alt-Befehle in allen Bereichen des Programmes; es ist nicht überall machbar. Aber schon die beiden „aktualisieren“ und „drucken“ (PDF) erleichtern den Arbeitsablauf enorm. Sind einem die kleinen Handgriffe in Fleisch und Blut übergegangen, kommt einem der Griff zur Maus vor wie „arbeiten in Zeitlupe“.

Eine Übersicht der F-Tastenfunktionen finden Sie in der Startseite rechts über der Uhr, wenn Sie mit der Maus auf das Feld Fn? gehen. Dort können Sie dann noch einmal die unterschiedlichen Tastenbelegungen mit Shift, Strg, und Alt durch Anklicken sehen.

Eine Übersicht aller Funktionstaste finden Sie im Handbuch Dashboard (ganz unten) unter Schnelleinstieg bei Funktionstasten.

Übrigens: Wir arbeiten mit Hochdruck daran, das Handbuch in seiner neuen Form fertig zu stellen. Einige Bereiche sind schon neu geschrieben, viele sind noch in Bearbeitung.

Da INVEP auch immer wieder Neuerungen erfährt, ist das Handbuch in seiner alten Form nicht mehr aktuell. Wir bauen auch die Erscheinung des Handbuches um. So wird es übersichtlicher und mit seiner Aufteilung in „Beispiel“, „Erläuterungen“, „Hinweise“ und „siehe auch“ ergänzt sich das Dashboard (Handbuch) und macht es verständlich.

Schauen Sie sich an, welche Themen wir schon aufgearbeitet und im Dashboard (Handbuch) aktualisiert haben.

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Do I believe the accounting Data?

Our software System INVEP contains a great amount of modules to check if the data entered are valid. For accounting the things are not even simple. Every accountant is able to enter fictional data. To detect this, every pice of paper must be compared with the data entered into the computer.
But there is a way to check reliability of the accounting data by doing some tests. If there is enough data available (much more than 100 accounting entries) a NBL check can be made (Newcomb Benford Law). Every real accounting system must show results that follow this law. For some detailed information take a look into Wikipedia (Benford’s Law) .
I have written a small Mathematica script that shows the results. The script can easily be modified for the own needs to analyze every kind of numeric data.
Here are the steps to analyze data according to the Benword Law:

Fist of all we need a fileselection module to get the data into our system. There are several ways to select files. The following is a suggestion only. We are using some Java Code. This may be changed:
File_Chooser

Next we ask the user to select a file. The path is stored into impname:
Select_File

Now we do import the file. Because it is a list within a list, we drop the outer list while doing the import:
Import_File

Our imported file contains a headline, we don’t need this headline, so we can drop it:Drop_Headline

The data imported contains two columns that we are interested in. Column 5 contains the debit values („Soll“ in german), column 6 contains the credit values („Haben“ in german). Because we are interested in the raw data only, we can join both lists. Additionally we drop all zero entries because we are not interested in these entries (NBL only takes the numbers 1 to 9 into account). We can drop the zeros by using the DeleteCases Function:
Select_Interesting_Columns

Benford’s Law only looks at the first digit of each number (I know, there are extensions to look at the second digit and so on, but for this example we only look at the first digit). We can do this by transforming every number  from our list into an own list that contains all the digits of this number and from every such list we take the first digit. The result is a list that contains only the first digit of every number from our outgoing list:
FirstDigits

To show the results we do need the length of our list:
Target_ListLen

Now we are able to plot the result. We do show every value found as a bar. This results in 9 bars for all the digits 1-9. The bars correspond to the real accounting information. Additionally we do plot a line. The line shows the results that we have to expect. Only if the line crosses the dot on top of each bar, the distribution of this digit conforms to the expected. If not, possibly something is wrong with our accounting information. For every digit a relative difference of up to 20% seems to be quite normal for a real accounting system.
Show_Result

The picture below shows some real accounting information. These accounting data is not as expected. Now we have to dive into the paper to find out why there are such big differences with the digits 2, 3, 5 and 7. Possibly we may find fraud within the accounting. We need an answer for such big differences.
NBL

Following is a picture from an other account. This really looks as expected:
NBL_ok

Try these small scripts, read the wikipedia article. You may find data all over the world that corrsponds to Benford’s Law. We only looked into accounting.

Have fun

 

 

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Datenpflege Ausrufezeichen!

Ganz speziell liegt mir die Pflege der Daten am Herzen.

Sie werden mir zustimmen, wenn ich behaupte: Eine datentechnisch gepflegte Akte ist das A und O jeder Sachbearbeitung.Nichts ist schlimmer, als eine nicht zu ziehende Auswertung, weil die für die Auswertung notwendigen Daten nicht oder unvollständig erfasst sind. Da nützt das perfekteste Programm gar nichts, wenn ich erst bei Bedarf meine Angaben und Daten zusammensuchen muss. Welch eine Freude hingegen ist es, wenn jeder verantwortungsbewusst mit den Posteingängen und telefonischen Informationen umgeht und die neuesten Daten rasch eingibt. Sie auf einen Zettel zu schreiben und in oder auf die Akte zu heften (als Hinweis für den Moment, an dem Information benötigt wird) dauert u.U. länger, als eben mal ein neu bekannt gegebenes Aktenzeichen beim Gläubiger einzutragen, oder eine geänderte Adresse einzupflegen, oder eine Steuer-Nummer oder oder oder. Ja – es kann schon störend sein, wenn das Telefon zum Xten Mal klingelt und wir nicht voran kommen mit der Arbeit. Aber ob ich einen Zettel schreibe oder die neue Information gleich ins System einpflege – bleibt vom Zeitaufwand mindestens gleich – und derjenige, der eine Abrechnung erstellen muss oder eine Steuererklärung oder eine Mitteilung in Sachen Insolvenzstatistik-Gesetz wird sich freuen, dass seine Arbeit problemlos vonstatten gehen kann und nicht erst noch Fehlermeldungen hochkommen, die verunsichern und noch mehr Zeit rauben.

Aus meiner Sicht ist die Datenpflege ein ganz wichtiges Thema – Ausrufezeichen!

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Plötzlich geht nichts mehr im Eingabefeld

Manchmal – und leider immer dann, wenn wir es gar nicht brauchen können – treten technische Schwierigkeiten auf. Ich spreche heute von dem Phänomen „nichts geht mehr“ im Eingabefeld. Da sitzen wir vor dem Bildschirm und haben keine Idee, warum wir plötzlich keine Eingaben mehr machen können. Vor Verzweifelung schließen wir Invep, fahren den PC runter und wieder hoch und garantiert passiert uns das nicht nur einmal. Es ist wie eine Strähne, die unsere Geduld hart auf die Probe stellt. Zum Glück können wir – nachdem wir diesen Text gelesen und uns gemerkt haben – aufatmen, denn es gibt eine ganz einfache Lösung: Mit dem Kursor auf den Desktop einfach irgendwohin klicken und dann zurück in das störrische Feld! Kein Schließen von Invep, kein PC-Runterundhochfahren – einfach nur auf den leeren Desktop klicken und zurück. Wir haben es hier mit einem Problem zutun, dass von Windows verursacht wird. Windows gerät mit seinem Fenstermanagement durcheinander und durch das einfache Klicken in eine leere Stelle des Desktops entwirrt sich das Fenstermanagement und alles läuft wieder zufriedenstellend weiter.
Auch wenn es kein Invep-Problem ist, taucht es trotzdem bei der Arbeit mit Invep auf, weil Invep mit Windows läuft. Wir können das leider nicht ändern, Ihnen aber diesen Tipp an die Hand geben.
Frohes Schaffen und viel Spaß dabei!

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Wieder was gelernt – oder „so einfach ist das“

Heute habe ich eine Forderung in meine Musterakte eingegeben, die es insich hatte. Ein angemeldeter Betrag wurde zunächst als „vorläufig bestritten“ geprüft. Dann wurden drei Beträge zurückgenommen und zwei nachträglich anerkannt. Meine Invep-Maske hatte die Forderung rot geschrieben und umrandet mit Blitz und Achtung in der Bemerkung. Da habe ich wohl was falsch gemacht. Danach habe ich alles gelöscht und noch einmal begonnen – unter Anleitung meiner Kollegin! Wenn wir in Invep einen Betrag prüfen, tragen wir ihn in das Feld ein, was gerade zutrifft: Mein meiner Übungsforderung war es „vorläufig bestritten“ , speichern, fertig. Dann wurde ein Betrag zurückgenommen. Also habe ich diesen Betrag unter Rücknahmen eingetragen und das Feld vorläufig bestritten aktualisiert, damit sich die bestrittene Forderung um den Betrag X reduziert, dann noch einmal die Feststellungsart geklickt, damit die Bemerkung stimmt, speichern, fertig. Nun wurde noch ein weiterer Betrag zurückgenommen. Also bin ich hinter den ersten zurückgenommenen Betrag mit dem Kursor und habe + ….. (Rücknahmebetrag) eingetragen und geschaltet. Das Feld hat mir den aktuellen Rücknahmebetrag ausgerechnet. Dann wieder auf das vorläufig bestritten Feld zum Aktualisieren und die Feststellungsart aktualisieren, speichern, fertig. Jetzt kam eine Summe, die nachträglich festgestellt wurde. Diese Summe habe ich in das entsprechende Feld eingetragen und wiederum die vorläufig bestrittene Forderung entsprechend aktualisiert, Feststellungsart aktualisieren, speichern, fertig. Wieder eine Rücknahme: Wieder in das Feld hinter die Summe und mit + …. den Betrag eingetragen, schalten, vorläufig bestritten aktualisieren, Feststellungsart anklicken, speichern, fertig. Als letztes nun noch einmal eine nachträglich Feststellung. Also wieder hinter die Summe + ….. Betrag, vorläufig bestritten aktualisieren, Feststellungsart anklicken, speichern, fertig.
Ich habe mir glatte einfache Summen eingetragen, das war zum Üben genau richtig, denn dann konnte ich auch im Kopf mitrechnen und nachvollziehen.

Was soll ich sagen – ich bin mal wieder sehr begeistert von diesem Programm. Es ist so logisch aufgebaut, das man gar nicht kompliziert zu denken braucht. Schritt für Schritt kann ich auf diese Art nun die kompliziertesten Konstellationen von Forderungsanmeldungen bearbeiten – ich brauche nur meine Aufmerksamkeit auf die Reihenfolge zu legen und natürlich auf die Zahlen, die müssen ja auch stimmen.

Wenn ich mir nun mein Tabellenblatt ansehe, dann kann ich – wenn ich die Bemerkungen/Berichtigungen anzeigen lasse, genau nachvollziehen, was hier alles bis zur endgültigen Feststellung (oder auch nicht) geschehen ist. Ist dem Insolvenzgericht das aufgrund der Vielzahl der „Geschehnisse“ zu unübersichtlich, kann ich die Einstellung „Rücknahmen abziehen“ ja auswählen und es werden die Beträge vom angemeldeten Betrag abgezogen. So habe ich in den Bemerkungen/Berichtigungen nur die nachträglich festgestellten Beträge.
Voreingestellt ist „Rücknahmen abziehen nein“, aber wir können uns ja alles zusammenklicken, wie es das Insolvenzgericht haben möchte.

Es ist immer schwierig im Alltagsgeschehen Dinge in Ruhe zu betrachten. Aber glauben Sie mir, wenn Sie sich ab und zu für ein Testverfahren etwas Zeit nehmen und probieren (gern auch bei uns anrufen und nachfragen, wenn etwas unklar ist), dann kommen Sie in Stressmomenten sicherer durch ihre Aufgaben – und freuen sich wie wir, mit einem so gut durchdachten Programm zu arbeiten.

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Wolfram European Technology Conference 2014

Es ist wieder so weit, am 27. und 28.5.2014 findet in Frankfurt die Wolfram Technology Conference statt. Wir sind wieder als Aussteller dabei. In Punkto INVEP sind die Teilnehmer dieser Conference zwar nur selten unsere Zielgruppe, aber da da Themen überaus interessant sind und wir Mathematica für die forensiche Analyse von Buchhaltungsdaten einsetzen, ist das allemal eine Reise wert. Wer Interesse hat, kann uns dort gerne besuchen und sich informieren, was man alles so machen kann mit den Daten, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gesammelt werden.
http://www.wolfram.com/events/technology-conference-eu/2014/

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