Dashboard und YouTube

Hier noch ein ganz besonderer Tipp: Wir haben bereits für einige Anwendungen kleine Videos ins YouTube eingestellt. Dort können Sie sich z.B. zum Thema Insolvenzstatistik oder Erstellen von Tabellenblättern kurze Videos anschauen. Zu finden im Invep Handbuch – Dashboard – Insolvenzstatistik – Datenübermittlung. Von dort aus können Sie auch die anderen Videos aufrufen.

Es werden immer mehr dazu kommen. Daher lohnt es sich, da immer mal wieder hinzuschauen.

Die Videos können auch direkt im YouTube-Kanal aufgerufen werden

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Dashboard heißt unser Handbuch

Heute schreibe ich in ganz eigener Sache: Wir aktualisieren und erweitern unser Handbuch, welches in der alten Form und Fassung nicht mehr auf dem wünschenswerten Stand ist. Wir haben es übersichtlicher  – neu geordnet –  und es kommt nun als Dashboard auf Ihren Bildschirm. Es ist unterteilt in grobe Überschriften, einzelne Unterbereiche, Erklärungen mit Beispielen und Verlinkungen zu ähnlichen Themen.

Wenn Sie sich unser Dashboard einmal ansehen möchten, so gehen Sie bitte über Google und tippen invep handbuch ein. Folgen Sie dem Link „INVEP – Handbuch: ….“ Ganz unten auf der Seite ist es dann verlinkt. Sie können natürlich auch auf folgenden Link klicken:
http://www.invep.de/invep_manual_dashboard.html

Klicken Sie sich durch die Bereiche und Sie werden feststellen, dass schon einige Themen eingestellt sind. Wir erweitern es stets und wünschen uns, dass Sie sich zurechtfinden. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen – wie immer – gern zur Verfügung.

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Aha – Erlebnis !

Heute hatte ich gleich zweimal Fragen zum Tabellenblatt, allerdings für unterschiedliche Gerichte.

Wenn wir Tabellenblätter erstellen, dann führt uns das erst einmal über die Auswertung Tabellen-Gläubiger in eine Auswahl, die diverse Möglichkeiten bietet; von Angemeldete Forderungen, über nachträglichen Forderungskorrekturen zu vollstreckbare Ausfertigungen usw. Allen Auswertungen gemein ist aber dann zu treffende Auswahl der Adress-ID bei der Gerichtsauswahl. Ich hatte es bisher so gesehen, dass hier alle die Gerichtsformulare hinterlegt sind, die von den jeweiligen Gerichten bzw. deren Rechtspfleger unterschiedlich gewünscht sind. Soweit – sogut!
Nun hatte ich heute Gelegenheit in die Adress-ID einer Kanzlei zu schauen. Ich war auf Fehlersuche und konnte mir nicht erklären, warum für ein benötigtes Gericht keine Adress-ID hinterlegt war und das Formular mühsam über den Button Formular editieren erstellt wurde. Übrigens fanden sich dort mindestens zehn verschiedene Dateiversionen! Na klar, für die unterschiedlichen Gerichte und deren Rechtspfleger. Wie verwirrend! Ich fragte mich, warum hier nicht auch alle Gerichte in der Auswahl der Adress-ID vorhanden waren… Die Antwort hat mich überrascht: Es war nicht eingepflegt. Wenn ich in die Adress-Verwaltung gehe und mir das Amtsgericht Charlottenburg (beispielsweise) suche, finde ich oben ganz rechts das Feld „Adress-ID“. Dort muss dann „Charlottenburg“ stehen und nach dem ich gespeichert habe und wieder zu meiner Tabelle zurück gekehrt bin, finde ich in der Auswahl Adress-ID DAS Formular, was in INVEP für das Amtsgericht Charlottenburg nach deren Vorgaben erstellt wurde!

Ich muss sagen, eigentlich ist das einfach und logisch aufgebaut, aber wissen kann man dies alles nicht auf Anhieb. Deshalb immer wieder unsere Anregung: Rufen Sie an, wenn Sie etwas vermissen oder nicht gleich klar kommen. Es erspart Ihnen so viel Zeit und Stress. Sie können nicht alles wissen – und brauchen es auch nicht. Dafür gibt es uns im Support. Wir helfen Ihnen gern.

 

 

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Da habe ich mich gefreut

Als ich in einer Auswertung verschiedene Massegläubiger-Arten auszuwählen hatte stellte sich mir die Frage, wie wähle ich jetzt welche aus, die nicht direkt untereinander liegen? Shift-Taste und Pfeile für untereinander liegende und Strg-Taste und Pfeile für welche, die in der Liste „verstreut“ sind.
Das wollte ich rasch mal los werden.

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Noch etwas zu den Rücknahmen – technischer Art

Kürzlich hatten wir heiße Diskussionen zu den Rücknahmen/Verzichten nach dem Schlusstermin. Davon soll mein heutiger Beitrag nicht handeln.

Vielmehr geht es mir heute um die Reihenfolge der Prüfungen, wenn wir Änderungen der Tabelle vor dem Schlusstermin bearbeiten.

Es kommt immer wieder vor, dass wir Anmeldungen bearbeiten, zu denen wir die Forderung vorläufig bestreiten. Wir informieren den Gläubiger und nach nicht allzu langer Zeit kommt tatsächlich sehr oft eine Teilrücknahme. Wir prüfen dann erneut und stellen fest, o.k. so kann es anerkannt werden. Gesagt getan:

Wir gehen also auf unsere erste Prüfung, in der wir die Forderung vorläufig bestritten haben und tragen dort die Rücknahme/Teilnahme ein und erkennen den Rest nachträglich an.

Nun drucken wir unser Tabellenblatt und stellen fest, dass die Rücknahme/Teilrücknahme im Feld bei der Forderungsbegründung seht. Aber eigentlich gehört das ja in das Feld Bemerkungen/Berichtigungen.

Der Fehler ist schnell gefunden:

Wenn wir eine Forderungsprüfung haben, müssen wir diese anklicken und sodann auf neue Prüfung gehen. Es öffnet sich ein Prüfungsfeld mit den Daten der vorherigen Prüfung. Wir geben den Rücknahmebetrag ein und aktualisieren den festgestellten Betrag. Wenn wir schon eine Teilrücknahme haben und nun eine zweite erfolgt, dann müssen wir unbedingt den kompletten Rücknahmebetrag eintragen, damit wir den restlichen festgestellten Betrag „errechnen“ lassen können.

Bitte achten Sie auf den Prüfungsvermerk. Oftmals sehen wir erst beim Ausdruck der Tabelle, dass wir nicht den richtigen Prüfungsvermerk gespeichert haben: Denn INVEP speichert immer den Vermerk der zuletzt eingegebenen Prüfung. Wir müssen immer zum Schluss der Prüfung auf die Rücknahme klicken (wenn es um eine andere Prüfung geht, dann natürlich darauf) und den Feststellungsvermerk bestätigen.

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Später Gläubigerverzicht

Eine knifflige Sache ist der Verzicht eines Gläubigers nach dem Schlusstermin an der Teilnahme der Verteilung.

Die Tabelle ist nun nicht mehr zu ändern – wie gehe ich als Sachbearbeiter damit um? Die Gläubiger haben allesamt den Vorteil, dass der durch den Verzicht frei gewordene Betrag in die freie Masse zurückfließt, einen Nachteil gibt es nicht.

Der Verzicht ist eine Willenserklärung des Gläubigers, die – auch noch zum Zeitpunkt nach dem Schlusstermin – Berücksichtigung finden und nachvollziehbar sein muss.

In INVEP rufen wir eine weitere Prüfung auf, und geben den Verzichtsbetrag in dem Feld Rücknahmen ein. Bei Bemerkungen schreiben wir dann hin, dass der Gläubiger mit Schreiben vom … auf die Teilnahme bei der Verteilung verzichtet hat.

Selbstverständlich ist dies dann keine Prüfung im Sinne einer Prüfung vor dem Schlusstermin. Vielmehr tragen wir nur die Rücknahme auf diese Art ein und dokumentieren den Vorgang auf diese Weise für alle Beteiligten durchsichtig! Wenn eine Anschriftenänderung vorgenommen wird, ist dies auch keine Änderung der Tabelle, trotz dass sie erfasst werden muss.

Somit sind wir unserer Pflicht nachgekommen, für alle Gläubiger die bestmögliche Quote zu generieren und haben gleichsam dem Wunsch des verzichtenden Gläubigers Rechnung getragen, indem wir ihn aus der Verteilung zugunsten der restlichen Gläubiger raus genommen haben.

Nicht zuletzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass sich der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder sogar strafbar machen würde, wenn er auf den Verzicht des Gläubigers an der Teilnahme der Verteilung keine Rücknahme eintragen würde.

Im StGB § 266 (Untreue) steht:
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sicher, es wird in so einer Konstellation nie um so viel Geld gehen, dass es sich lohnen würde, strafrechtlich vorzugehen. Dennoch darf der Verzicht eines Gläubigers an der Verteilung der Quote nicht ignoriert werden und muss zugunsten der restlichen Gläubiger bei der Verteilung Berücksichtigung finden.

 

 

 

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

One Picture is Worth Ten Thousand Words (a Mathematica Book review)

We are using Wolfram Mathematica to create sophisticated visualisations of accounting data or creditor claims entered into our software system INVEP. That’s the reason why I am interested in nearly every visualisation subject. Some weeks ago I have received the new book „Mathematica Data Visualization“ written by Nazmus Saquib. Now I have finished the book so it’s time to write a short review:

The book is written for persons who are new in using Mathematica and/or creating graphics (even interactive ones) using Mathematica. Beginning with simple information about how to manipulate data to create simple graphics using the Mathematicas build in features up to really big 3D and vertex visualization it covers a really big range. It contains detailed instructions about using several techniques to create some sophisticated animations. It contains details about the usage of the buildin Mathematica functions  Manipulate and Dynamic and it contains hints to other books and Web sites worth reading. Even if some chapters are not easy to understand for a beginner, the book gives several hints. It shows several ways throughout the jungle of the Mathematicas build in visualisation functions. It’s the readers job to experiment with the given code trying other options.
It’s not a book for persons who are doing visualisation using Mathematica for several years, because possibly they know all the details described, but it’s absolutely worth reading for a beginner. Especially the first part of the book describes the details of manipulating data to create (or transform) datasets that can be visualised. For an experienced Mathematica user this is boring, but for a newcomer these chapters are absolutely crusial. A novice user becomes familiar with data manipulation basics step by step.
Within the last chapters there are details about building very impressing animated 2D and 3D animations using Mathematica with only some lines of code. The following picture shows an interactive Chord-Diagram of accouting data. I have adapted the code from the book to our system within half an hour.

ChordDiagram

The book is available from the packtpub website here

Veröffentlicht unter Buchhaltung, Datenanalyse | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

Auswählen und markieren

Wir kennen ja alle das Spiel „Teekesselchen“. Da lassen sich zwei Mitspieler ein Wort einfallen mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen, oftmals auch zwei Schreibweisen, aber vom Klang her sind sie gleich. Ein weiterer Mitspieler muss nun durch gezielte Fragen diese Begriffe erraten, es darf nur mit ja oder nein geantwortet werden.

So ähnlich geht es mir bei INVEP mit den Begriffen auswählen und markieren. Für mich hatten diese beiden Wörter dieselbe Bedeutung. Aber wehe… wenn ich auf das Ende sehe. Nun, so schlimm wie bei Wilhelm Busch’s Max und Moritz ist es zum Glück nicht, aber in unseren Auswertungen spielt jeder Begriff seine eigene Rolle:

Ausgewählt (Umrandung der Zeile) wird z.B. ein Gläubiger zum Bearbeiten, markiert wird er mit einem Häkchen links außen zum Anschreiben oder für die Erstellung eines Tabellenblattes o.ä. Wenn ich einen oder mehrere Gläubiger oder Drittschuldner oder Massegläubiger markiert habe (mit dem grünen Häkchen versehen) um ihn anzuschreiben, dann muss ich die Häkchen hiernach wieder entfernen, damit ich nicht beim nächsten Mal wieder diese Personen anschreibe.

Auswählen hingegen kann ich immer nur eine Person; ich kann ja auch nur einen Datensatz bearbeiten. Vielleicht klappt die Eselsbrücke mit „dem Auserwählten“. Da gibt es ja auch nur einen…

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Gerichtsaktenzeichen mit Sonderzeichen beim Datenexport

Oftmals gibt es jetzt schon Gerichtsaktenzeichen, die außerhalb der Norm liegen. INVEP prüft die Gerichtsaktenzeichen auf Plausibilität, denn es gibt strikte Vorgaben, die auch unter der „Aktenordnung“ (AktO) für die Geschäftsstellen der Gerichte zu finden sind. Es sind klare Vorgaben, nach der INVEP bei der Erkennung des Aktenzeichens prüft. Nun haben wir aber trotz aller Regelungen auch immer wieder Ausnahmen. Manche Gerichte stellen hinter das Aktenzeichen inzwischen weitere Sortierungszeichen z.B. 3 IN 503/14 – 7 – o.ä. INVEP schaut nun, ob dieses AZ der Norm entspricht und erkennt es nicht und das Aktenzeichen stimmt beim Datenexport an das Insolvenzgericht nicht. Hierauf ist INVEP vorbereitet:

An der Stelle, wo Sie die Gerichtsnummer erfassen (Sie erinnern sich, die 5stellige Gerichtsnummer ist für die Übermittlung der InsStG-Daten wichtig). geben Sie bitte hinter der Gerichtsnummer einen Doppelpunkt ein und ohne Leerzeichen nun das gerichtliche Aktenzeichen mit seinen Sonder- und/oder Leerzeichen. Bitte unbedingt speichern und dann noch einmal in den Stammdaten abspeichern. Wenn Sie nun die Verfahrensdaten exportieren, dann setzen Sie bitte oben rechts in dem Fenster das Häkchen bei „spezielles Aktenzeichen vom Gericht verwenden“. Dann wird nämlich dieses AZ gezogen mit allen seinen Sonderzeichen, wie Sie es erfasst haben.

Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Es ist schön, wenn unsere Kunden versuchen, Probleme selber zu lösen. Aber wenn Sie merken, Sie benötigen mehr Zeit als Sie haben für Problemlösungen, genieren Sie sich nicht uns anzurufen oder mailen Sie uns. Wir sind immer gern für Sie da.

Ihr INVEP-Team

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Der Bildschirmausdruck (als Word-Dokument)

Ganz oft bitten wir unsere Anwender, uns einen Bildschirmausdruck zu mailen mit den Fehlermeldungen oder von dem Problem, um das es gerade geht.

Fast genauso oft kommt dann die Frage, wie mache ich das denn… Es ist kein Problem für uns, soviel sei vorausgeschickt. Aber für die Nutzer ist es manchmal unangenehm, wenn sie „so eine Frage“ stellen müssen. Ich selber habe mich schon an anderer Stelle darüber ausgelassen, wieviel EDV-Kenntnisse ich als „ReNo“ überhaupt habe/hatte. Man wächst hinein in die Programme mit denen man arbeitet und privat reicht es zu wissen, wie eine Mail geschrieben und bei Google recherchiert wird.

Einen Bildschirmausdruck erstellen Sie, in dem Sie die Tasten Alt (links von der Leertaste) zusammen mit der Taste Druck/S-Abf (oben rechts neben der F12-Taste) drücken. Es ist nicht zu merken, dass etwas gemacht wurde, gehen Sie dann aber ins Mail-Postfach, rufen eine Mail auf und gehen mit dem Mauszeiger ins Textfeld, dann kombinieren Sie bitte die Tasten „Strg“ mit „v“ und das Bild erscheint. Sie können aber auch eine leere Seite in Word nehmen und den Bildschirmausdruck darauf kopieren.

Bitte Bitte Bitte: Es ist immer ein großes Problem, Word-Dokumente durch das Netz als Mailanhang zu schicken. Bitte: Erstellen Sie aus dem Word-Dokument ein PDF: Sie gehen auf Speichern unter… dann öffnet sich ein Fenster, in dem Sie in der letzten Zeile unten das Format (u.a. auch PDF) auswählen können. Dann erhalten wir ein geschütztes Dokument. Dies ist übrigens auch eine dringende Empfehlung für Sie an Ihre Mandanten, Schuldner oder Gläubiger: Keine Word-Dokumente durch das Netz schicken! Es haften sich „unterwegs“ immer wieder Viren oder ähnlich unerwünschte  Schädlinge an Word-Dokumente. Das kann nicht verhindert werden. Nur wenn die Word-Dokumente in PDFs umgewandelt werden, sind sie und Sie sicher.

Es ist wirklich sehr einfach, sie umzuwandeln. Sprechen Sie uns immer wieder gern an!

 

 

 

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar