Monatsarchive: April 2013

InsStatG: Meldung X-Restschuldbefreiung: sind die Fristvorgaben praxistauglich ?

Entscheidungen über die Restschuldbefreiung sind entsprechend der Frist von § 4 Abs.3 Nr.3 InsStatG innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des sechsten dem Eröffnungsjahr folgenden Jahr vorzunehmen (unproblematisch: bei vorheriger Entscheidung innerhalb von vier Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung). Das … Weiterlesen

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InsStatG: Meldung X-Restschuldbefreiung: was geht verloren ? was muss hin ?

Das Gesetz über die Insolvenzstatistik (InsStatG) nimmt u.a. Insolvenzverwalter gem. § 6 Abs.2 InsStatG in die Pflicht, auch Erhebungsmerkmale für Altverfahren (nach 31.12.2008 eröffnet) im Rahmen der „Übergangsregelung“ zu übermitteln. Grundlage dafür ist die Auskunftspflicht des Verwalters nach § 4 … Weiterlesen

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