In den letzten Tagen tauchte gleich zweimal das Problem der Forderungsrücknahme zwischen Auslage der Tabelle und Prüftermin auf. Wie soll die Rücknahme wo hingeschrieben werden. Die Forderungen sind noch nicht geprüft, die Tabelle nach § 175 InsO muss aber auch die Rücknahme der Forderung enthalten.
Wir stimmen alle überein, dass es kein Problem ist, eine Forderung vor Auslage der Tabelle zurückzunehmen.
Nach dem Prüftermin ist es auch mit einem entsprechenden Prüfungsvermerk einfach, die Forderung zurückzunehmen.
ABER….. wenn die Tabelle ausgelegt ist, die Tabelle nach § 175 InsO (ungeprüfte Forderungen!) um diese Rücknahme berichtigt werden muss…..Wie machen wir das?
Wir rufen uns die entsprechende Forderung (ungeprüft) auf und schreiben in das Feld Bemerkungen/Berichtigungen unseren Rücknahmevermerk hinein: Rücknahme der Forderung gem. Schreiben vom ….. Speichern …… Dann rufen wir uns die Tabelle nach § 175 InsO (mit Berichtigungen/Bemerkungen) auf und wählen aus: Berichtigungen/Bemerkungen ja/nein – wir nehmen das ja (wir wollen die Bemerkung schließlich sehen) und überlegen dann individuell je nach Gericht/Rechspfleger, ob die Rücknahme abgezogen werden soll und ob der Forderungsstatus erscheinen soll. Nach dem Aktualisieren erstellen wir unser PDF haben dann unsere gewünschte Tabelle nach § 175 InsO mit der Rücknahme in den Bemerkungen/Berichtigungen.