Ternäre Ausdrucke

Die Verbraucherinsolvenzverfahren, die vor dem 30.06.2014 beantragt worden sind, werden im Restschuldbefreiungsverfahren (Wohlverhaltensphase) in manchen Kanzleien nicht mehr als Verbraucherinsolvenzverfahren sondern als Restschuldbefreiungsverfahren bezeichnet, z.B. in den Schriftsätzen. Dies ist aber ein Verfahrensstand und keine Verfahrensart. Wir haben nun die Möglichkeit, das Feldzeichen «Verfahren» „Verbraucherinsolvenzverfahren“ (gezogen aus der Verfahrensart in den Stammdaten) zu entfernen und stattdessen das Wort Restschuldbefreiungsverfahren als feststehendes Wort einzugeben. So habe ich dann in jedem Betreff das Wort, was ich haben möchte. Es ist sinnvoll, sich dafür eine Extravorlage zu schaffen mit dem Verfahrensstand „Restschuldbefreiungsverfahren“, aber das brauche ich ja nur einmal zu machen und stellt auch keine große Hürde dar, denn ich kann mir ein Schreiben aufrufen, was meinem zu erstellenden am Nähesten kommt und es entsprechend ändern und speichern. Das ist schnell gemacht.

Als weitere Möglichkeit kann ich eine Abfrage mit den Feldzeichen «•ist_eingestellt?•Ja•Nein» =  Einstellungsdatum  vorhanden: dann „ja“ durch z.B. „Restschuldbefreiungsverfahren“ also den Text ersetzen, wenn kein Einstellungsdatum vorhanden, dann für „nein“ z.B. „Verbraucherinsolvenzverfahren“ ersetzen.

Diese Textfelder sind für alle individuellen Eingaben einsetzbar, zu der eine Kanzlei andere Eingaben wünscht, als die in den Stammdaten vorgesehen. Leider können wir  als Softwarehersteller nicht alle möglichen Wünsche hinsichtlich der Datenfelder im Vorfeld bereits bedenken, aber wir können Mechanismen in das System einbauen, die es dem Anwender ermöglichen, eigene Text-Kombinationen zu erstellen, an die wir gar nicht gedacht haben.

«•ist_eroeffnet?•Ja•Nein» =     oder

«•ist_antrag?•Ja•Nein» =

Die Daten (ist eröffnet oder ist antrag oder ist eingestellt) werden aus den Stammdaten gezogen und für die Ja-Nein-Antworten können Sie individuelle Eingaben machen.

Somit sind Sie so flexibel, wie Sie es sein möchten und wir erhalten trotzdem die Standards, die ja für alle gleich sein sollen.

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Vorneweg ein Schmarkerl

Es gibt wieder etwas Neues: Geben Sie im Suchfeld (Einstellung Automatik) …-40 ein, dann erhalten Sie eine Auflistung der 40 zuletzt angelegten Verfahren.
Geben Sie …+ ein, werden Ihnen die letzten 25 Verfahren angezeigt, in denen Sie gearbeitet haben.
Bei …+10 sehen Sie die letzten 10 Verfahren, in denen Sie gearbeitet haben usw.

Bei …t (für Tage)  sehen Sie die Verfahren, die Sie heute bearbeitet haben, bei …t10 alle, die Sie in den letzten zehn Tagen bearbeitet haben.

Nun können Sie sich fragen, wozu das wichtig ist:
Mir ist es gerade anfangs passiert, dass ich ein Verfahren angelegt habe und es danach nicht wieder gefunden habe. Oder ich möchte schnell mal sehen, ob das Verfahren XY schon angelegt ist. Dann kann ich es mit dieser Abfrage sehen. Neu angelegte und importierte Verfahren sind hier gleichwertig neue Verfahren.

… und wieder gibt es eine feine Kleinigkeit, die dem Anwender den Arbeitsalltag erleichtert.

Übrigens: Die drei Punkte müssen auch eingegeben werden 🙂

 

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Auswählen und weiter eingrenzen

Haben wir große Verfahren so ist es durchaus hilfreich, die Gläubiger in Gruppen abzubilden; z.B. alle Krankenkassen, Arbeitnehmer, Behörden, Finanzämter, Banken, alle Gläubiger mit Feststellungen, mit Bestreitungen, mit Ausfallforderungen, mit Forderungen aus unerlaubter Handlung, mit titulierten Forderungen, mit ausländischer Anschrift, die natürlichen Personen und und und. Was alles genau auswählbar ist, finden Sie mit einem Klick des rechten Mauszeigers in der Gläubigerverwaltung unter dem Kontext-Untermenü „weitere Markieroptionen“.

Unbedingt beachten müssen Sie hier aber, dass Sie die Gläubiger entsprechend bei der Erfassung nicht nur als Tabellen- oder/und Massegläubiger markieren, sondern auch die Zusatzinformationen (Behörde allg., Krankenkasse, Finanzamt, Bank etc. als Typ der Person auswählen.

Frohes Schaffen!

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Dashboard (Handbuch)

Vor einiger Zeit habe ich hier an dieser Stelle darüber berichtet, dass unser Handbuch nun Dashboard heißt. Wir erweitern und aktualisieren es ständig.

Wenn wir auf der Startseite von INVEP sind, finden wir oben rechts ein kleines ? Klicken wir nun dieses ? an, dann kommen wir direkt auf das Dashboard – unser Handbuch. Es sind noch nicht alle Themen komplett vertreten, aber wir arbeiten daran, es so schnell wie möglich zu komplettieren. So kommen Sie schnell und unkompliziert an Hilfestellungen heran, wenn Sie uns mal nicht anrufen können.

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Datenimport und Sonderzeichen

Haben wir ein neues Verfahren, dann erhalten wir – wenn wir Glück haben – vom Schuldner eine Excel-Liste, aus der wir u.a. die Gläubigerdaten importieren können. Eine feine Sache, die uns die Arbeit sehr erleichtern kann. Kann…. ist nämlich in der Excel-Liste – warum auch immer – in den Adressdaten ein Sonderzeichen eingebaut, dann merken wir es erst beim Erstellen der Serienbriefe. Meistens ist dann schon Eile geboten; die Erstanschreiben müssen abgeschickt werden, die Liste mit Aufgabe zur Post muss zum Gericht und und und. Nun können die Serienbriefe nicht erstellt werden und kein Mensch kann sich den Grund dafür erklären. In der Gläubigerverwaltung und bei den Adressen erscheint bei einigen PCs ein Sonderzeichen neben dem Namen, aber bei einigen PCs erscheinen diese nicht. Sie haben also nach dem Import der Verfahrensdaten oftmals keine Chance mehr, den Sonderzeichen auf die Spur zu kommen.

Es hilft nur eines: Wenn die Excel-Liste eingelesen ist, alle Adressdaten auf Sonderzeichen hin zu überprüfen und ggf. rauszulöschen. Ja – es ist Mehrarbeit. Aber wir hatten hier gerade den Fall, dass wir zwei Tage gesucht haben, warum der Serienbrief nicht erstellen war. An die Excel-Liste wurde nicht zuerst gedacht, da auf einigen PCs die Sonderzeichen gar nicht zu sehen waren.

Da haben wir alle was gelernt – und hoffentlich lesen viele Anwender meine Blogeinträge.

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Sorgfältige Datenerfassung – von Anfang an

Auch wenn eine umfangreiche Akte ins Haus flattert, so muss bei der Erfassung der Daten darauf geachtet werden, dass alle Angaben aus der Gerichtsakte erfasst werden. Ein gutes Beispiel dafür ist mir erst jetzt gerade wieder im Support vorgekommen:

Wenn wir einen Gläubiger lt. Gerichtsakte in INVEP anlegen, dann erfassen wir Namen und alle Zusätze, Anschrift und alle Zusätze, Forderungshöhe, -grund, -aktenzeichen. Mein Augenmerk liegt heute auf der Forderungshöhe, die wir bei der Bankverbindung als Fibu-Wert eintragen. Lassen wir die Erfassung des Fibu-Wertes „ausfallen“, weil wir so viele Gläubiger anschreiben müssen und wieder alles eilig ist, dann können wir unser Vermögensverzeichnis (manche nennen es auch Eröffnungsbilanz) nicht in der Form abbilden, wie das Insolvenzgericht es fordert: In der Gegenüberstellung auf Seite 3 fehlen dann die Fibu-Werte – und zwar auch dann, wenn ich schon mal die vorhandenen Forderungsanmeldungen erfasse und prüfe. Der Zeitpunkt des Vermögensverzeichnisses muss immer den Stand per Insolvenzeröffnung abbilden – und das geht nur über die Fibu-Forderung; diese wiederum muss gleich zu Beginn bei der Erfassung der Gläubigerdaten miterfasst werden. Dann stimmt auch die Gegenüberstellung und wir müssen nicht überlegen, wie wir die angemeldeten Forderungen in der Gegenüberstellung als „Prognose“ abbilden können.

Es ist zweifelsfrei sehr unangenehm und zeitraubend, alle vorhandenen Daten gleich zu Beginn des Verfahrens so zu erfassen, dass keine Daten mehr nachgetragen werden müssen, wenn es die Zeit erlaubt – wir werden diese Zeit nie haben.

Aber wieviel mehr Spaß macht uns die Arbeit, wenn wir sie bestmöglich erledigen – mit allen lästigen Aufgaben. Wir brauchen uns dann nichts mehr zu merken, was noch nicht erledigt ist und unserer Meinung erstmal warten kann. Unser Kopf ist frei und wir können uns besser konzentrieren.

 

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Ändern von Adressdaten

In INVEP können wir – die Rechte dafür vorausgesetzt – Adressen im Archiv und somit für alle Verfahren, in denen sie genutzt werden, gleichermaßen und in einem Arbeitsgang ändern. Zieht z.B. das Finanzamt um, brauchen wir es nur im Adressarchiv aufzurufen, zu ändern und zu speichern. Schon ist die neue Anschrift in allen Verfahren wo sie verwendet wird geändert. Sehr praktisch – aber: Das funktioniert nicht bei den Bankdaten. Wir hatten gerade den Fall, das ein Finanzamt eine neue Bankverbindung mitgeteilt hat. Diese muss nun in allen Verfahren eingepflegt werden. Ein entsprechender Hilferuf erreichte uns hier. In diesem Fall können wir nur an die Kanzleiorganisation appellieren, sich etwas einfallen zu lassen. Mir fiel spontan ein, einen Bildschirmausdruck der aktualisierten Bankverbindung in das Verfahren zu heften – DER Hinweis, dass die Änderung dort nun vorgenommen wurde.
Immer mehr Kanzleien gehen zur elektronischen Akte über – da wird es dann schon schwieriger. Hier wäre ein Memo-Eintrag sicherlich hilfreich.
Zum Glück kommen solche gravierenden Änderungen nicht oft vor – aber für die betroffenen Kanzleien ist dies dann eine Herausforderung.

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Funktionstasten

Beim Korrekturlesen der Einträge in unserem Dashboard hatte ich heute die Rubrik „Funktionstasten“. Beim Ausprobieren hat mich wieder die Begeisterung gepackt und ich dachte so an unsere Anwender, die raaaaasend schnell auf der Tastatur unterwegs sind und für die jede Mausbewegung „umständlich“ ist.

Ein Beispiel: Sie sind gerade dabei, die Drittschuldnerforderungen zu erfassen und bekommen noch eine Forderungsanmeldung auf den Tisch, die Sie eben mal schnell erfassen. Jetzt zurück zur Drittschuldnerverwaltung…. welcher Reiter (Taskleiste) ist denn jetzt der richtige? Drücken Sie die einfach die Hochstelltaste und F6 – sodann wird Ihnen angezeigt, welche Fenster in Bearbeitung sind. Nun können Sie anklicken, was Sie benötigen und weiterarbeiten. Aber schließen Sie auf jeden Fall alle Reiter ordnungsgemäß über die Schließen-Taste unten rechts, wenn Sie ein anderes Verfahren bearbeiten.

Ein Besuch unseres Dashboards lohnt sich immer wieder. Wir arbeiten dauernd weiter daran, denn es kommen immer wieder Neuerungen hinzu.

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Lustig …

Als ich heute für unser Dashboard (Handbuch) einen Bildschirmausdruck erstellen wollte, fehlte mir eine dritte Hand: Das Kontextmenue lässt sich mit dem rechten Mauszeiger öffnen – und beim Loslassen schließt es sich wieder. Für den Bildschirmausdruck brauchte ich aber schon zwei Hände für die Tastenkombination Alt und Druck. Meine Kollegin sollte mir die fehlende Hand zur Hilfe reichen – aber sie wusste, wie es auch mit nur zwei Händen geht:

Doppelklick auf die rechte Maus!

Es ist abhängig von der Windows-Version auf den einzelnen Computern, meine ist hier etwas älter. Also Doppelklick, wenn Ihr PC auch schon älter ist.

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Die rechte Mausseite

Kürzlich haben wir eine kleine Arbeitshilfe in unser Programm eingebaut: Es können nun auch aus den Konten heraus Auswertungen gestartet werden, z.B. für die Schlussrechnung. Da brauchen wir dann nicht in den Einstellungen unsere zu ziehenden Konten einzutragen, sondern wir gehen über die Konten mit markieren und auswählen. Manche Verfahren sind so umfangreich (auch in der Buchhaltung), dass im Grunde nur wenige Konten nicht benötigt werden. Eine Anwenderin bat uns nun die Möglichkeit zu schaffen, alle Konten markieren zu können – sozusagen mit einem Klick oder Häkchenfeld. Sie würden dann die wenigen, die sie nicht brauchte, einfach
abwählen.

Was ich nicht wusste, war….. ein Klick der rechten Mausseite auf die Markierungsfelder und eine Reihe von Möglichkeiten öffnete sich über ein Fenster – u.a. stand dort auch „alle auswählen“.

Da war sie wieder meine Freude über INVEP, ausgetüftelt und so schön durchdacht. Unsere Anwenderin war auch sehr erfreut über meinen Anruf mit dem kleinen Hinweis.

Gelernt habe ich, dass ich einfach mal ausprobieren kann, wo was geht – rechte Maustaste – mal schauen was passiert.

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