Die Verbraucherinsolvenzverfahren, die vor dem 30.06.2014 beantragt worden sind, werden im Restschuldbefreiungsverfahren (Wohlverhaltensphase) in manchen Kanzleien nicht mehr als Verbraucherinsolvenzverfahren sondern als Restschuldbefreiungsverfahren bezeichnet, z.B. in den Schriftsätzen. Dies ist aber ein Verfahrensstand und keine Verfahrensart. Wir haben nun die Möglichkeit, das Feldzeichen «Verfahren» „Verbraucherinsolvenzverfahren“ (gezogen aus der Verfahrensart in den Stammdaten) zu entfernen und stattdessen das Wort Restschuldbefreiungsverfahren als feststehendes Wort einzugeben. So habe ich dann in jedem Betreff das Wort, was ich haben möchte. Es ist sinnvoll, sich dafür eine Extravorlage zu schaffen mit dem Verfahrensstand „Restschuldbefreiungsverfahren“, aber das brauche ich ja nur einmal zu machen und stellt auch keine große Hürde dar, denn ich kann mir ein Schreiben aufrufen, was meinem zu erstellenden am Nähesten kommt und es entsprechend ändern und speichern. Das ist schnell gemacht.
Als weitere Möglichkeit kann ich eine Abfrage mit den Feldzeichen «•ist_eingestellt?•Ja•Nein» = Einstellungsdatum vorhanden: dann „ja“ durch z.B. „Restschuldbefreiungsverfahren“ also den Text ersetzen, wenn kein Einstellungsdatum vorhanden, dann für „nein“ z.B. „Verbraucherinsolvenzverfahren“ ersetzen.
Diese Textfelder sind für alle individuellen Eingaben einsetzbar, zu der eine Kanzlei andere Eingaben wünscht, als die in den Stammdaten vorgesehen. Leider können wir als Softwarehersteller nicht alle möglichen Wünsche hinsichtlich der Datenfelder im Vorfeld bereits bedenken, aber wir können Mechanismen in das System einbauen, die es dem Anwender ermöglichen, eigene Text-Kombinationen zu erstellen, an die wir gar nicht gedacht haben.
«•ist_eroeffnet?•Ja•Nein» = oder
«•ist_antrag?•Ja•Nein» =
Die Daten (ist eröffnet oder ist antrag oder ist eingestellt) werden aus den Stammdaten gezogen und für die Ja-Nein-Antworten können Sie individuelle Eingaben machen.
Somit sind Sie so flexibel, wie Sie es sein möchten und wir erhalten trotzdem die Standards, die ja für alle gleich sein sollen.