Ändern von Adressdaten

In INVEP können wir – die Rechte dafür vorausgesetzt – Adressen im Archiv und somit für alle Verfahren, in denen sie genutzt werden, gleichermaßen und in einem Arbeitsgang ändern. Zieht z.B. das Finanzamt um, brauchen wir es nur im Adressarchiv aufzurufen, zu ändern und zu speichern. Schon ist die neue Anschrift in allen Verfahren wo sie verwendet wird geändert. Sehr praktisch – aber: Das funktioniert nicht bei den Bankdaten. Wir hatten gerade den Fall, das ein Finanzamt eine neue Bankverbindung mitgeteilt hat. Diese muss nun in allen Verfahren eingepflegt werden. Ein entsprechender Hilferuf erreichte uns hier. In diesem Fall können wir nur an die Kanzleiorganisation appellieren, sich etwas einfallen zu lassen. Mir fiel spontan ein, einen Bildschirmausdruck der aktualisierten Bankverbindung in das Verfahren zu heften – DER Hinweis, dass die Änderung dort nun vorgenommen wurde.
Immer mehr Kanzleien gehen zur elektronischen Akte über – da wird es dann schon schwieriger. Hier wäre ein Memo-Eintrag sicherlich hilfreich.
Zum Glück kommen solche gravierenden Änderungen nicht oft vor – aber für die betroffenen Kanzleien ist dies dann eine Herausforderung.

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