Sorgfältige Datenerfassung – von Anfang an

Auch wenn eine umfangreiche Akte ins Haus flattert, so muss bei der Erfassung der Daten darauf geachtet werden, dass alle Angaben aus der Gerichtsakte erfasst werden. Ein gutes Beispiel dafür ist mir erst jetzt gerade wieder im Support vorgekommen:

Wenn wir einen Gläubiger lt. Gerichtsakte in INVEP anlegen, dann erfassen wir Namen und alle Zusätze, Anschrift und alle Zusätze, Forderungshöhe, -grund, -aktenzeichen. Mein Augenmerk liegt heute auf der Forderungshöhe, die wir bei der Bankverbindung als Fibu-Wert eintragen. Lassen wir die Erfassung des Fibu-Wertes „ausfallen“, weil wir so viele Gläubiger anschreiben müssen und wieder alles eilig ist, dann können wir unser Vermögensverzeichnis (manche nennen es auch Eröffnungsbilanz) nicht in der Form abbilden, wie das Insolvenzgericht es fordert: In der Gegenüberstellung auf Seite 3 fehlen dann die Fibu-Werte – und zwar auch dann, wenn ich schon mal die vorhandenen Forderungsanmeldungen erfasse und prüfe. Der Zeitpunkt des Vermögensverzeichnisses muss immer den Stand per Insolvenzeröffnung abbilden – und das geht nur über die Fibu-Forderung; diese wiederum muss gleich zu Beginn bei der Erfassung der Gläubigerdaten miterfasst werden. Dann stimmt auch die Gegenüberstellung und wir müssen nicht überlegen, wie wir die angemeldeten Forderungen in der Gegenüberstellung als „Prognose“ abbilden können.

Es ist zweifelsfrei sehr unangenehm und zeitraubend, alle vorhandenen Daten gleich zu Beginn des Verfahrens so zu erfassen, dass keine Daten mehr nachgetragen werden müssen, wenn es die Zeit erlaubt – wir werden diese Zeit nie haben.

Aber wieviel mehr Spaß macht uns die Arbeit, wenn wir sie bestmöglich erledigen – mit allen lästigen Aufgaben. Wir brauchen uns dann nichts mehr zu merken, was noch nicht erledigt ist und unserer Meinung erstmal warten kann. Unser Kopf ist frei und wir können uns besser konzentrieren.

 

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