Haben wir große Verfahren so ist es durchaus hilfreich, die Gläubiger in Gruppen abzubilden; z.B. alle Krankenkassen, Arbeitnehmer, Behörden, Finanzämter, Banken, alle Gläubiger mit Feststellungen, mit Bestreitungen, mit Ausfallforderungen, mit Forderungen aus unerlaubter Handlung, mit titulierten Forderungen, mit ausländischer Anschrift, die natürlichen Personen und und und. Was alles genau auswählbar ist, finden Sie mit einem Klick des rechten Mauszeigers in der Gläubigerverwaltung unter dem Kontext-Untermenü „weitere Markieroptionen“.
Unbedingt beachten müssen Sie hier aber, dass Sie die Gläubiger entsprechend bei der Erfassung nicht nur als Tabellen- oder/und Massegläubiger markieren, sondern auch die Zusatzinformationen (Behörde allg., Krankenkasse, Finanzamt, Bank etc. als Typ der Person auswählen.
Frohes Schaffen!