Buchhaltungsforensik, die neuesten INVEP-Entwicklungen

Bereits vor mehr als zwei Jahren hatte ich ja einen Blogeintrag geschrieben, in dem ich darstellte, wie durch eine Untersuchung der Buchhaltung einer insolventen Firma verschiedenste Vermutungen über Insolvenzverschleppung oder Anfechtungstatbestände aufgezeigt werden können. Die  allerneuesten INVEP-Entwicklungen ermöglichen nun eine Darstellung und Analyse auf höchstem Niveau.

Basierend auf dem Import einer vorhandenen Buchhaltung der insolventen Firma (GDPdU) kann INVEP sehr weitreichende Analysen durchführen. Mannigfaltige Möglichkeiten der Gruppierung von Konten, automatische Analysen sowie aufwändige Visualisierungen machen es möglich, selbst komplexe Zusammenhänge unmittelbar nachvollziehbar darzustellen.

Die Besonderheit der INVEP-Analysen ist die Echtzeitfähigkeit. Mit den vorhandenen Analysewerkzeugen können jederzeit neue Auswertungen der Buchhaltung erzeugt und visualisiert werden. Der originäre Datenbestand wird dafür nicht modifiziert. Dies ist insbesondere wichtig, um den Nachweis zu erbringen, dass aufgezeigte Effekte nicht durch die Analyse an sich überhaupt erst entstanden sind.

Diese Gesamtthematik ist dermaßen spannend und umfangreich, dass wir das im Rahmen einer Roadshow vorstellen werden. Erste Eindrücke kann man sich wie folgt verschaffen:

  • Die Analyseseite von INVEP zeigt exemplarisch das Online-Analysesystem. Die Daten werden von INVEP individuell aufbereitet und entsprechend visualisiert.
  • Eine Zusammenstellung der Möglichkeiten kann man sich in dem interaktiven CDF-Dokument ansehen, dass von der INVEP-Seite hier geladen werden kann.

Voraussetzung für die Anzeige der Analyseseite sowie der 3D-Darstellung ist ein installierter kostenlose Wolfram-Mathematica-Player. Den Player können Sie hier laden.

Achtung: Wenn der Wolfram-CDF-Player nicht installiert ist, zeigt die Online-Analyseseite nichts an und das CDF-Dokument kann nicht geöffnet werden.

Bei Interesse können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen, wir zeigen oder erzählen Ihnen, was möglich ist.

 

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Wozu sind Foren gut – oder gibt es einen Bedarf an einem INVEP-Forum?

Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass wir auch mal ein Forum hatten. Allerdings wurden dort überaus häufig Spam-Mails abgeladen und die Mechanismen, um solche Spams zu verhindern, waren auch noch nicht sehr leistungsstark. Aus diesem Grunde hatten wir das Forum wieder eingestellt. Nun zeigt sich jedoch vermehrt, dass unsere Anwender offensichtlich einen echten Bedarf an einem INVEP-Forum haben. Gerne greifen wir dieses Thema wieder auf, sofern ein tatsächliches Interesse besteht.

Ich möchte daher alle Interessenten aufrufen, hier einen Kommentar abzugeben (vielleicht in der Form „Ich bin dabei“). Wenn genügend Personen zusammenkommen, so werden wir gerne wieder ein INVEP-Forum einrichten. Das neue Forum würde sich selbstverständlich nicht nur an INVEP-Nutzer wenden, sondern es würde alle allgemeinen Themen rund um die Handhabung und das Management von Verfahren beinhalten.

Seien Sie also willkommen, wenn Sie dabei sein möchten. Jede Kanzlei und jeder Anwender, der sich beteiligen möchte, möge hier einfach einen Kommentar hinterlassen oder uns ggf. eine Nachricht zukommen lassen.

Ein Forum ist sicherlich sehr spannend und auch wir würden uns an diesem Forum rege beteiligen.

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InsStatG die fünfte oder wie melde ich wo hin

Ein aktuelles Rundschreiben der Gerichte an die Verwalter sowie die damit einhergehende Konfusion führen mich zu einem weiteren Blogeintrag am heutigen Tage. Verschiedene Verwalter haben von ihren bestellenden Gerichten ein Schreiben erhalten, das den Hinweis enthält, dass die statistischen Meldungen an de jeweils zuständigen statistischen Landesämter zu übermitteln sind. Hier setzt die Konfusion ein: Es gibt nur einen „Senden-Button“, und bei dem kann man das Landesamt nicht auswählen. Was ist also zu tun? Die Antwort ist hier sehr einfach: Man drückt den Button. Tatsächlich werden die Daten bei Verwendung der eSTATISTIK.core-Schnittstelle immer an den zentralen Dateneingang des statistischen Bundesamtes gesendet. Destatis nimmt die digitalen Daten für alle Landesämter zentral entgegen. Die Daten werden danach vollautomatisch an das jeweils zuständige Landesamt weitergeleitet. Es wird also nicht für jedes Landesamt ein anderer digitaler Datenübertragungsweg gewählt. Genaugenommen ist das vergleichbar mit der Elster-Steueranmeldung. Die wird ja auch an einer zentralen Stelle eingeliefert und von dort automatisch an das zuständige Amt weitergeleitet. An welche Landesämter weitergeleitet werden soll, ergibt sich vollautomatisch aus den Daten.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch auf die Gerichtsnummern hinweisen. In den Statistikmeldungen muss die Nummer des Gerichts angegeben werden. Falls diese Nummer nicht bekannt ist, so möchte ich hier auf unsere kleine FAQ-Liste verweisen, bei der man alle bundesdeutschen Nummern laden kann.

06.02.2013 Nachtrag
Die digitale Datenübermittlung muss man getrennt von der Papierform betrachten. Wenn statt der Dateneinspielung via eSTATISTIK.core Meldebögen ausgedruckt werden, so werden die Meldebögen danach beim jeweils zuständigen Gericht abgegeben. Das Gericht führt dann eine Vollständigkeitsprüfung durch (was auch immer darunter zu verstehen ist) und leitet die Bögen ans Landesamt weiter. Es ist selbstverständlich auch jeweils der landesspezifische Bogen zu verwenden (INVEP macht das automatisch).
Wenn Daten digital übertragen werden, so erzeugt (zumindest INVEP, über andere Systeme kann ich nichts sagen) ein Übermittlungsprotokoll. Dieses Protokoll wird beim Gericht abgegeben, um damit den Nachweis zu erbringen, dass die Daten übermittelt wurden.

15.02.2013 Nachtrag
Eine von mir an das BMJ gesendete Anfrage bezüglich einer Liste der Nummern sämtlicher deutschen Amtsgerichte brachte als Ergebnis ein höfliches Antwortschreiben, in dem das BMJ uns mitteilte, dass dort leider keine solche Liste vorliegt. Das BMJ verwies auf Destatis. Es bleibt also bei obiger Feststellung, dass die offizielle Liste der Gerichtsnummern über unsere FAQ-Liste oder über Destatis bezogen werden kann.

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14. Leipziger Insolvenzrechtstag

Kommenden Montag findet wieder der Leipziger Insolvenzrechtstag statt. Wir sind natürlich wie seit vielen Jahren wieder dabei. Obwohl es nicht auf dem Tagungsprogramm steht, dürfte das Insolvenzstatistikgesetzt durchaus eines der Themen sein, das heftig diskutiert wird. Anbetracht dessen, dass wir diese Thematik ja nun von Anfang an begleiten, freue ich mich auf die Diskussionen und Fragen. Wir stehen dafür an unserem Stand und bei Bedarf auch bei der Abendveranstaltung die ganze Zeit zur Verfügung.
Auch einige Workshops scheinen mir sehr interessant zu sein. Ich persönlich präferiere den Workshop zum Anfechtungsrecht, aber das ist natürlich eine höchst subjektive Meinung, die sich alleine aus meiner Interessenlage ergibt.
In jedem Fall freue ich mich auf die Veranstaltung und die Besucher.

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Gib einem Mann einen Fisch …

Nicht aus der Bibel, sondern von Konfuzius stammt der Spruch „Gib einem Mann einen Fisch und du ernährst ihn für einen Tag. Lehre einen Mann zu fischen und du ernährst ihn für sein Leben“. Diese Aussage muss man sich auch im digitalen Zeitalter vor Augen führen. Die zunehmende Automatisierung in allen Bereichen führt stetig dazu, dass wir die Grundlagen verlernen. Der Taschenrechner bewahrt uns vor dem Kopfrechnen, einen Rechenschieber kann fast niemand mehr bedienen und eine Zündkerze im Auto zu wechseln, dürfte so gut wie niemand mehr machen. Auch in der EDV ist dieser Trend sehr ausgeprägt. Leistungsstarke Programme mit umfangreichen Funktionen und Menüsystemen nehmen uns den Großteil der Arbeit ab (und jetzt kommt das große „ABER“), aber sie führen auch dazu, dass der/die Anwender(in) allzu häufig an seine Grenzen stößt, wenn er mit der EDV etwas machen möchte, was „menügeführt“ nicht so angeboten wird, wie er/sie es gerne hätte (ich höre jetzt wieder mit dem Gendering auf, da man damit ja wirklich einen Text oder Redefluß verhunzen kann).

Das führt auch dazu, dass es die Eingeweihten, die Magier gibt, die aus einem System sehr viel mehr rausholen, als man es für möglich hält. Diesen Eingeweihten (häufig Programmierer oder Techniker) begegnet man mit einer Mischung aus diversen negativen Gefühlen. Obwohl es für den Anwender so aussieht, als sei im Laufe der Jahrzehnte alles einfacher geworden, ist das ein Irrglaube.  Tatsächlich ist es komplizierter geworden. Früher musste man – egal welches technische Gerät man bedienen wollte – immer einen gewissen Lernaufwand erbringen. Der Preis für diesen Aufwand war, dass man häufig in die Lage versetzt wurde, mehr zu machen als das, wofür die Technik überhaupt gedacht war. Heute muss man zumeist gar nichts mehr erlernen, wenn man Technik (oder Software) bedienen möchte. Die Systeme machen alles selbständig. Der Preis (diesmal muss man ihn zahlen und erhält ihn nicht) ist, dass man hilflos ist, wenn die Technik nicht das macht, was man möchte.

Warum schreibe ich das hier überhaupt? Ganz einfach: Es ist immer unsere Intention den Anwendern die Möglichkeit zu geben, eigene Ideen zu verwirklichen. Nicht umsonst ist unser Motto „Transparenz+Werte System“. Im spezielle Fall wollte ein Verwalter eine spezielle Excel-Liste haben, die nur die Verfahren mit den zugeordneten Richtern enthält. Natürlich können wir eine solche Auswertung bauen und zur Verfügung stellen. Das kann der Anwender jedoch auch selbst machen. Wie das geht haben wir in einem Beispiel dargestellt. Das Beispiel ist gut dokumentiert und damit geben wir dem Anwender die Möglichkeit, darauf basierend noch weitere eigene Ideen zu verwirklichen.

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Insolvenzstatistikgesetz die vierte

Als Vertriebsleiter der Koppel Software GmbH habe ich heute tatsächlich
mit großer Verblüffung zur Kenntnis genommen, dass INVEP wohl eine extreme Ausnahme bei den Kosten für die InsStatG-Meldungen bildet. Es wundert mich doch schon, dass im Rahmen laufender Wartungsverträge den Kanzleien (die nicht
Kunden bei uns sind) teilweise erhebliche Kosten im hohen fünfstelligen Bereich für die Übermittlung der Meldungen entstehen.
So recht verstehen kann ich das eigentlich nicht, denn unsere Kunden können die Datenerfassung und Übermittlungen im Rahmen des InsStatG natürlich kostenlos nutzen. Das ist ja wohl auch der Sinn von Wartungsverträgen. Genau dafür machen
wir unsere Wartungsverträge, damit wir unseren Kunden bei Gesetzesänderungen die entsprechenden Module und Funktionalitäten ohne weitere Zusatzkosten zur Verfügung stellen können.
Uns genügt es, wenn wir von unseren Kunden (mit teilweise weit über 1000 meldepflichtigen Verfahren je Kanzlei) das Feedback bekommen, dass alles sauber funktioniert und sehr durchdacht ist.

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Was war und was wird

Das war ein spannendes Jahr. Die Branche ist einem steten Wandeln unterworfen, der häufig genug große Herausforderungen mit sich bringt. Unsere neu hinzugekommenen Kunden brachten neue Anforderungen und – was die Sache besonders spannend macht – neue Ideen. Tatsächlich hat jede Kanzlei ihre eigene Umgehensweise mit den Dingen. Das Management von Insolvenzverfahren ist geprägt durch föderalistische Strukturen, Größe der Kanzleien und sehr stark von der Art und Größe der Insolvenzverfahren. Das führt zu gewaltigen Unterschieden in den Anforderungen an die eingesetzte Software. Unser Bestreben bleibt also die Entwicklung und Pflege einer Software, die maximal flexibel anpassbar ist.
Ganz besonders zeigte sich das in diesem Jahr zum Beispiel in den Anforderungen, die das neue InsStatG mit sich brachte. Je nachdem wie groß eine Kanzlei und in wie vielen Bundesländern sie vertreten ist, werden unterschiedliche Komfortfunktionen für die Erfassung und Übermittlung benötigt. Auch wenn nunmehr schon seit geraumer Zeit die Arbeit getan ist, so werden doch immer neue Wünsche und Anforderungen an uns herangetragen, die sich durch die tägliche Nutzung der Module ergeben. Wir können es also als Erfolg werten, wenn nicht nur alles funktioniert, sondern das Gesamtsystem auch so modular aufgebaut ist, dass Änderungen jederzeit neu eingepflegt werden können.
Auch im neuen Jahr werden wir einige höchst spannende Themen angehen, die für unsere Kunden einen überaus deutlichen Wetbewerbsvorteil ergeben. Da möchte ich jedoch natürlich nicht vorgreifen. Alles zu seiner Zeit.

Das Team der Andre Koppel Software wünscht allen Kunden, Interessenten, Studenten, Partnern und Freunden ein gutes und erfolgreiches neues Jahr.

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Insolvenzstatistikgesetz die dritte

Es ist getan. Monatelange Vorarbeiten und intensive Tests, stundenlange Absprachen und Nachdenken, wie man komplexe Sachverhalte einfach transportieren kann führten zum Erfolg. Das statistische Bundesamt (Destatis) hat jetzt auch unsere digitale Dateneinspielung zertifiziert. INVEP ist das erste und derzeit noch immer einzige Produkt, das sämtliche Datenübertragungen, die im Rahmen des InsStatG anfallen, online via eSTATISTIK.core übermitteln kann. Nicht nur die üblicherweise vom Verwalter zu übermittelnden Bögen RB, VB und X, sondern auch die vom Gericht zu übermittelnden Daten RA und VA können mit INVEP übertragen werden. Man stellt sich natürlich die Frage, warum der Verwalter die Aufgaben des Gerichts übernehmen sollte. Die Antwort ist hier die Gleiche, die wir schon gegeben haben, als wir die Unterstützung für die Erstellung der entsprechenden Papierbögen „gebaut“ haben: Es ist schlicht und (wenig) ergreifend denkbar, dass das eine oder andere Gericht diese originäre Aufgabe der Justiz an den Verwalter deligiert, einfach, weil die EDV des entsprechenden Gerichts diese Funktion nicht unterstützt.Damit unterstützt INVEP jetzt alle Übertragungswege für die Meldung der statistischen Daten im Rahmen des InsStatG.
Weil das wahrscheinlich sonst selten passiert, möchte ich hier ein Kompliment an die Mitarbeiter und Fachleute von Destatis aussprechen. Der Support ist wirklich hervorragend. Anbetracht der Tatsache, dass ein Teil der Schnittstellen überhaupt vollkommen neu von Destatis definiert wurde, konnten Probleme jeweils extrem zeitnah gelöst werden. Wie bei solchen Projekten nicht anders zu erwarten, wurden auf beiden Seiten Fehler gemacht, d.h. sowohl die ursprünglich von Destatis zur Verfügung gestellten Module und Definitionen waren teilweise fehlerhaft als auch die von uns erstellten Übertragungsmodule hatten anfänglich Fehler. Man muss diese gesamte Online-Übertragung wirklich getrennt von den Papierbögen sehen. Papier ist im wahrsten Sinne geduldig. Da kann man drauf drucken was man möchte (sofern es richtig ist). Bei einer digitalen Dateneinspielung geht das so nicht, da sind sehr viel mehr Abhängigkeiten zu berücksichtigen. Entsprechend ergibt sich daraus auch der Zeitverlauf. Die Datenerfassung in INVEP und die Papiererstellung der InsStatG-Bögen haben wir schon seit Wochen, teilweise Monaten fertig gestellt, die Online-Übertragung erst jetzt.
Für unsere Kunden hat das den angenehmen Effekt, dass sie schon seit geraumer Zeit die Daten erfassen können und nunmehr nicht nur die Papierbögen drucken, sondern die Daten auch digital übermitteln können.
Etwas süffisant möchte ich hier noch den Kommentar loswerden, dass der selbsternannte Marktführer das bis heute wohl noch nicht geschafft hat, denn abgesehen von Ankündigungen ist zumindest auf den Auskunftsseiten von Destatis bis zum heutigen Tage nichts entsprechendes zu lesen.
Nachtrag am 21.12.2012:
Ein kurzer Blick an diesem „magischen Tag“ auf die Destatis Seite
zeigt mir, dass nun doch noch ein weiterer Anbieter mit seinen Produkten
als Datenlieferant für eSTATISTIK.core zertifiziert wurde. Willkommen im Club.

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Zum Dezember 2012 mal etwas über den Maya Kalender

Nicht alles dreht sich immer um EDV und Insolvenzrecht. Es gibt auch überaus viele andere hoch interessante Themen. Das ganze Jahr schon, und dieser Tage insbesondere aktuell ist der Maya Kalender und die von verschiedenen mehr oder minder Begabten oder vermeindlich Wissenden damit einhergehende Weltuntergangsprophezeiung.
Tatsächlich ist die Thematik hoch komplex und alleine aus einer aus dem Kontext gerissenen Zeitrechnung kann man nicht auf einen bevorstehenden Weltuntergang schließen. Um das ganze jedoch wirklich zu durchdringen, muss man sich sehr intensiv mit der Thematik des Maya Kalenders auseinandersetzen. Ein Freund von mir hat das getan und seine Ausarbeitung sehr gut verständlich zusammengefasst. Das Dokument kann man hier laden. Zusammengafasst läßt sich sagen, dass der Weltuntergang wohl ausfällt. Warum das so ist, steht im Dokument. In diesem Sinne wünsche ich allen spannende Lektüre und ein paar angenehme Tage.

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Schmalkalden Einführungsvorlesung

Morgen, also am 14.11.2012 gibt’s in der FH-Schmalkalden eine Einführungsveranstaltung zur Nutzung von INVEP in Insolvenzverfahren. Ich werde einen kurzen Überblick geben und dann in die Details abtauchen. Ich bin natürlich gespannt, ob es eine gewisse Beteiligung gibt. Ein Fleißkärtchen gibt’s natürlich für die Studenten, die sich schon mal im Vorfeld informiert haben (vielleicht sogar diesen Blogeintrag gelesen haben).

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