Insolvenzstatistikgesetz die vierte

Als Vertriebsleiter der Koppel Software GmbH habe ich heute tatsächlich
mit großer Verblüffung zur Kenntnis genommen, dass INVEP wohl eine extreme Ausnahme bei den Kosten für die InsStatG-Meldungen bildet. Es wundert mich doch schon, dass im Rahmen laufender Wartungsverträge den Kanzleien (die nicht
Kunden bei uns sind) teilweise erhebliche Kosten im hohen fünfstelligen Bereich für die Übermittlung der Meldungen entstehen.
So recht verstehen kann ich das eigentlich nicht, denn unsere Kunden können die Datenerfassung und Übermittlungen im Rahmen des InsStatG natürlich kostenlos nutzen. Das ist ja wohl auch der Sinn von Wartungsverträgen. Genau dafür machen
wir unsere Wartungsverträge, damit wir unseren Kunden bei Gesetzesänderungen die entsprechenden Module und Funktionalitäten ohne weitere Zusatzkosten zur Verfügung stellen können.
Uns genügt es, wenn wir von unseren Kunden (mit teilweise weit über 1000 meldepflichtigen Verfahren je Kanzlei) das Feedback bekommen, dass alles sauber funktioniert und sehr durchdacht ist.

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