Buchhaltungsforensik im Vorverfahren

Bei der Evaluierung der Unterlagen einer insolventen Firma liefert die Buchhaltung häufig überaus relevante Informationen darüber, was wirklich passiert ist. Das an sich könnte an als Selbstzweck betrachten, eine nähere Analyse wäre dann eher sinnlos und würde auch von niemandem bezahlt werden. Eine detallierte Betrachtung der Buchhaltung kann jedoch essentielle andere Informationen zutage fördern:

  • Gab es eine Insolvenzverschleppung?
  • Wurden unzulässigerweise Gelder verschoben?
  • Wurden Gelder veruntreut?
  • Wurden Bilanzen durch Scheinbuchungen oder Transfers künstlich aufgebläht?
  • Sind Gelder infolge unzulässiger Sessionsforderungen abgezogen worden?
  • Sind stille Rücklagen abgezogen worden?

Es sind nahezu beliebige Konstellationen denkbar, die zumeist häufig ein sehr ausgeprägtes detektivisches Gespür voraussetzen, um ans Tageslicht gebracht zu werden. Eine Vielzahl an Paragraphen u.a. im HGB geben hier vor, was tatsächlich unzulässig ist. Wenn hier intensiv nachgeforscht wird, dann besteht durchaus die Möglichkeit, in beträchtlichem Maße die Masse zu erhöhen.

Eine grundsätzliche Schwierigkeit ist jedoch häufig, dass die Buchhaltung in einem Format vorhanden ist, dass wenig bis gar nicht aussagekräftig, zudem zumeist noch sehr unvollständig ist. Hier kommen nun spezielle Dienstleister ins Spiel, die sich auf die Aufbereitung genau solcher Datenvolumen spezialisiert haben.

Wenn man jetzt berücksichtigt, dass der Gläubigerschutzverband Deutschland in Zukunft plant, die Erbringung solcher Leistung vom Insolvenzverwalter einzufordern, dann wird es spannend. Weitere Gedanken hierzu werde ich bei Gelegenheit in den Blog einfließen lassen.

Ergänzung am 25.03.2013
Zu diesem Blogeintrag gibt es einen passenden neuen Eintrag

Dieser Beitrag wurde unter Datenanalyse abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert