Insolvenzstatistikgesetz

Seit dem die ersten Entwürfe des InsStatG diskutiert wurden, haben wir uns mit dieser Thematik intensiv beschäftigt. Im Dezember 2011 wurde das Insolvenzstatistikgesetz veröffentlicht und verkündet und tritt am 1.1.2013 in Kraft. Über die Intention dieses Gesetzes denke ich gar nicht nach, annähernd täglichen Aufwand erfordert jedoch die Detailabstimmung sowie die Information der Beteiligten. Da gibt es also ein neues Gesetz, das selbstverständlich in allen Bundesländern Anwendung findet. Nicht nur dass das eine oder andere Gericht der Ansicht ist „Wir nehmen nicht dran teil“ (ist tatsächlich vorgekommen,frei nach dem Motto “ wenn’s wichtig wäre hätte ich was davon gehört, da ich nichts davon gehört habe, kann’s nicht wichtig sein, also spiele ich auch nicht mit“), sondern es gibt auch einen unglaublichen Abstimmungsaufwand mit den Behörden.
Tatsächlich müssen im Rahmen des Gesetzes 5 verschiedene Meldungen auf den entsprechenden Meldebögen erfolgen. Es ist schon interessant festzustellen, wie diametral die Meinungen auseinandergehen, wer was zu liefern hat. Es werden tatsächlich sämtliche denkbaren Permutationen vertreten. Daher hier nochmal die offizielle Sicht des Statistischen Bundesamtes: „Die Bögen VA ud RA werden vom Gericht erstellt, alle anderen Bögen muss der Insolvenzverwalter liefern“. Die nächste magische Frage lautet, wo die Informationen in welchem Format hingesendet werden. Wir haben also alle 14 statistischen Landesämter angeschrieben und darum gebeten uns mitzuteilen, wie denn die Informationen bereitgestellt werden sollen. Stück für Stück bekommen wir die Antworten. Überwiegend ist es unerwünscht, dass die statistischen Meldungen in Papierform erfolgen. Die meisten Landesämter wünschen die digitale Dateneinlieferung direkt beim statistischen Bundesamt.
Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Sicher bin ich jedoch, dass das Gesetz nicht nochmals verschoben wird, denn die Datenerhebung dient in erster Linie politischen Zwecken, und da im nächsten Jahr Bundestagswahlen sind, wird die Regierung wohl nicht darauf verzichten wollen, die statistischen Erhebungen für ihre Zwecke einzusetzen.

Nähere Detailinformationen gibt’s übrigens auf unserer Internetseite:
www.invep.de/insstatg.html

Adressen und Informationen zu den statistischen Landesbehörden, die uns eine Antwort gesendet haben, gibt es hier:
www.invep.de/insstatg_bundeslaender.html

Aus gegebenem Anlass haben wir für alle, die im Rahmen des Gesetzes verpflichtet sind, Daten zu liefern, eine eigene Seite aufgebaut. Diese Seite kann auch von Verwaltern genutzt werden, die nicht in der glücklichen Lage sind, unsere Software einzusetzen:
www.statdesk-online.de

 04.02.2013 Nachtrag
Die gesamte Datenübermittlung zu Destatis erfolgt in der Regel mit Java-Programmen. Es dürfte mittlerweile allgemein bekannt sein, dass eine Java-Installation auf einem PC ein extrem großes Sicherheitsrisiko darstellt. Bei der Verwendung von INVEP ist dieses Risiko technologisch bedingt nicht vorhanden. Andere Softwaresysteme reißen hier ggf. große Lücken in die Sicherheitsarchitektur einer Kanzlei. Näheres dazu finden Sie auf der INVEP-Seite sowie demnächst in einem weiteren Blog-Eintrag.

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