Wenn wir eine im Dreisatz erfasste Forderung prüfen und nicht alles anerkennen, müssten wir nun den Taschenrechner bemühen und ausrechnen, wie hoch die Differenz zwischen festgestellter und bestrittener Forderung ist. Wir können aber auch, nachdem wir den festgestellten Betrag eingetragen haben und uns im dem Feld „bestritten“ befinden, folgendes Kürzel eingeben, mit dem INVEP dann die Differenz errechnet:
fas-p1
fas steht für „Forderung Anmeldesumme“ abzüglich p1 steht für 1Prüfung (Prüfungsumme aus Feld 1 = in unserem Fall festgestellte Forderungen, ist aber für alle Varianten entsprechen wählbar, z.B. p2 = 2 iHdnA festgest., p3=3 nachträglich festgest. usw.)
Unter dem Kontextmenü (rechte Maustaste in einem Rechenfeld) können Sie sich unter der Bezeichnung „Variablen dieses Dialogs anzeigen“ noch einmal die Rechenmöglichkeiten ansehen. Diese Erklärungsseite kann übrigens auch ausgedruckt werden.
Fragen Sie uns gern, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.