Es gibt durchaus Situationen, wo man sich wünscht, in INVEP mehrere Fenster öffnen zu können, damit man sich z.B. keine Ausdrucke zu erstellen braucht, wenn man „bloß mal schnell was ansehen möchte“.
INVEP ist aufgrund der Erfahrungen der Anwender dazu übergegangen, nur das Öffnen von einem Fenster zuzulassen.
Wenn wir z.B. in der Forderungsverwaltung der Drittschuldner arbeiten, können wir nicht gleichzeitig die dazugehörige Buchhaltung öffnen.
Einige Anwender wünschen sich dies aber, was wir zwar verstehen können, aber aufgrund der früheren Erfahrungen extra abgeschafft haben.
Was meinen Sie? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und überlegen gern erneut, ob man sich auf vielleicht drei oder fünf Fenster maximal einigen kann.
Bitte beteiligen Sie sich über die Kommentare, damit wir uns ein Bild machen können. Vielen Dank!