Werden die Gläubigerdaten mittels Excelliste (CSV) importiert, dann ist auch im Hinblick auf den Anredeschlüssel genau zu schauen, wie die Daten erfasst wurden.
Sind nämlich Eheleute erfasst, wird für die Anrede der Vorname verwendet, der als erstes erfasst ist. Dieser Eintrag entscheidet also darüber, ob die Anrede weiblich oder männlich ist.
Ist eine Anwaltskanzlei unter Firmenname erfasst, lautet die Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“; der Zusatz „Kollegen“ entfällt dann hier.
Alle Einträge in Firmenname werden automatisch in juristische Personen umgewandelt und entsprechend angesprochen.
Es empfiehlt sich daher dringend, die Gläubiger nach dem Import und der automatischen Reparatur der Anredeschlüssel* durch INVEP die Gläubiger in der Gläubigerverwaltung auch noch einmal anzuschauen, bevor Sie Ihre Anschreiben versenden.
Es genügt hierbei, die „kritischen“ Gläubigeradressen im Auge zu haben. Anhand Ihrer Excelliste können Sie sie durchgehen und schauen, wie die Anreden gespeichert sind. Es genügt, kurz die Namen (z.B. Rechtsanwälte) von Firmenname in Familien-/Nachname zu versetzen und zu speichern, wenn es sich nicht um eine juristische, sondern natürliche Person handelt. Es folgt eine Abfrage, ob der Anredeschlüssel ebenfalls geändert werden soll. Ein Klick auf „ja“ und die Gläubigeradresse ist in Ordnung.
*Die automatische Reparatur der Anredeschlüssel finden Sie im Kontextmenü (rechte Maustaste) bei den sonstigen Adressen. Wählen Sie bitte hier für den Durchlauf nur die Tabellengläubiger aus, da Sie sonst alle Adressen durchlaufen lassen, was zu ungewünschten Änderungen führen kann. Lesen Sie hierzu auch in unserem Handbuch (Dashboard) – zu finden, wenn Sie das Fragezeichen oben rechts auf der Start-Bearbeitungsmaske anklicken oder unter www.invep-handbuch.de.