Vorfristen erfassen leicht gemacht

Es sind – wie ich immer wieder so gerne erzähle – die Kleinigkeiten, die beim Arbeiten mit INVEP entdeckt werden, die so erfreulich sind:

Bei den Vorfristen werden immer die Anzahl der Tage der Vorfrist zum Fristablauf  eingetragen, je nachdem welche Frist wir haben, mal eine (7 Tage), zwei (14 Tage) oder vier (28 Tage) Wochen. Das ist nicht schwer. Haben wir jetzt aber eine Anfechtung mit entsprechend langer und variabler Vorfrist, dann müssen wir unter Umständen ganz schön zählen, bis wir wissen, wieviel Tage eine Vorfrist zur Frist zählt, wenn nach einem halben Jahr vor Fristablauf die Vorfrist als Erinnerung erscheinen soll.
Geben Sie jetzt aber ein Leerzeichen in das Feld der Vorfrist und drücken die Entertaste, dann erscheint ein Kalender, in dem Sie Ihre Vorfrist leicht markieren können, weil Sie sie besser sehen. INVEP rechnet dann selbstständig die Anzahl der Tage aus und trägt sie in das Feld ein.

Es gibt doch immer wieder Überraschungen, die uns erfreuen – weil sie die Arbeit leichter machen.

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