Man kann basierend auf den Buchhaltungsdaten schon erstaunlich viel analysieren und verwertbare Ergebnisse erziehlen. Essentiell ist jedoch, wer die Auswertung vornimmt. Sofern die Justiz selbst ermittelt (z.B. die Staatsanwaltschaft) wird naturgemäß keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung angestellt (zumindest sollte dies so kein). Wenn ein Verwalter die Daten analysiert, dann muss er immer eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anstellen. Das kann jedoch überaus kompliziert sein. Tatsache ist, dass die reinen Buchhaltungsdaten in der Regel keine einfache Ermittlung der Überschuldung oder der Zahlungsunfähigkeit zulassen. Die notwendigen Daten müssen zumeist händisch nachgepflegt werden. Das verursacht Aufwand und kostet Geld, schlussendlich muss eine solche Ausgabe gerechtfertig werden, und dass kann schwierig werden, wenn die Auswertung keine nutzbringenden Ergebnisse hervorbringt (der Aufwand ist ja trotzdem entstanden).
Als problematisch stellen sich folgende Dinge dar, die in der Regel nicht in der Buchhaltung vorhanden sind oder bei denen die Buchhaltung unvollständig ist:
- Zum Zeitpunkt einer Insolvenz hin sind Buchhaltungen häufig unvollständig, schlicht weil nicht mehr gebucht wurde, Aussagen gehen also basierend auf einer vorhandenen Buchhaltung überhaupt nur bis zum Ende der Buchhaltung und das ist häufig nicht der Tag der Beantragung oder Eröffnung der Insolvenz.
- Fälligkeiten sind so gut wie nie in der Buchhaltung eingetragen, sie sind jedoch absolut relevant für die Betrachtung des Zeitpunktes der Zahlungsunfähigkeit. Theoretisch könnte man gesetzliche Fälligkeiten als Standard annehmen, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen sind diese jedoch in der Regel nicht zutreffend. Eine Auswertung basierend auf solchen Standard-Fälligkeiten wird also häufig falsche Ergebnisse liefern. Die Fälligkeiten müssen also von Hand nachgepflegt werden (basierend auf den Unterlagen).
- Kreditlinien verschieben die tatsächlich vorhandenen verfügbaren Mittel. Kreditlinien sind jedoch quasi nie in der Buchhaltung eingetragen. Eine vorhanden Kreditlinie läßt jedoch die verfügbaren Mittel in einem vollkommen anderen Licht erscheinen. Ein Konto kann bei Null stehen und die kurzfristigen Einnahmen decken nicht die Ausgaben; bei dieser Betrachtung wäre eine Firma zahlungsunfähig. Wenn die Kreditlinie jedoch ausreichend groß ist, ist eben keine Zahlungsunfähigkeit vorhanden. Kreditlinien müssen von Hand eingepflegt werden.
- Avale oder anderen Formen von „gesperrten Geldbeträgen“ führen dazu, dass verfügbare Mittel ausgewiesen werden, die tatsächlich nicht vorhanden sind. Man kann so etwas als „negative Kreditlinie“ erfassen. Tatsächlich müssen solche Werte von Hand erfasst werden, sie sind quasi nie in einer Buchhaltung erfasst.
- Nicht alle Konten einer Buchhaltung haben überhaupt eine Bedeutung bei der Betrachtung einer Überschuldung oder einer Zahlungsunfähigkeit. Das Stichwort ist hier die sog. Kontenschlüsselung. Die Kontenschlüsselung erhält man quasi niemals im Rahmen der Datenübernahme. Konten müssen also von Hand geschlüsselt werden. Das ist einer der größten Aufwände überhaupt. Eine Software (z.B. INVEP kann hier höchstens basierend auf eingebauten KI-Systemen oder Kontenplanmustern eigene Schlüsselungen vornehmen, getan werden muss die Arbeit jedoch in jedem Falle.
Obige Zusammenstellung zeigt, dass es bis auf absehbare Zeit kein „Ampelsystem“ geben kann (alles OK oder Straftatbestände bzw. Anfechtungen vorhanden). Es muss immer ein mehr oder weniger großer Aufwand getrieben werden, um quantitative Aussagen zu treffen. Software- und Analysesysteme (wie z.B. INVEP können nur mit Automatisierungen dabei helfen, diese Daten nachzupflegen).
Etwas anders sieht es mit den qualitativen Aussagen aus. Nach dem Einlesen einer Buchhaltung können durchaus Glaubwürdigkeitstests durchgeführt werden (das sollte man sogar immer machen) und es können Auffälligkeiten ermittelt werden. Solche Analysen (INVEP.Quantum bietet davon eine Vielzahl) sind an sich sofort nach dem Einlesen einer Buchhaltung möglich.